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1. Die Antwort lautet: wahrscheinlich ja!

Bevor ich mit meinen Erläuterungen anfange, möchte ich, wie immer, darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsanwältin bin und deshalb keine Haftung für die nachfolgenden Aussagen bezüglich Cookies und Cookie-Banner übernehmen darf bzw. kann. Für hundertprozentige Rechtssicherheit wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.

2. Was sind überhaupt Cookies?

Das Thema Cookies sollte übrigens die  ePrivacy Verordnung aufgreifen und gemeinsam mit der DSGVO im Mai/2018 verabschiedet werden. Leider ist dies immer noch nicht geschehen und so gibt es auch aktuell keine hundertprozentig umfassende Regelung, auf die wir uns berufen könnten.

Immerhin hat das EUGH im letzten Jahr entschieden, dass für die nicht notwendigen Cookies eine Zustimmung vom Webseitenbesucher benötigt wird.

Des Weiteren schreibt die DSGVO vor, dass die Verwendung aller Cookies in der Datenschutzerklärung erwähnt werden muss, sowie die Rechtsgrundlage für deren Verwendung.

3. Unterschied technisch und nicht-technisch notwendige Cookies:

  • Technisch notwendige Cookies werden auch First-Party Cookies genannt. Sie werden direkt vom eigenen Programm, zum Beispiel WordPress geladen. Sie sind notwendig, damit die Website überhaupt funktioniert. Beispiel für diese technisch notwendigen Cookies sind „Session Cookies“.
  • Technisch nicht notwendige Cookies werden meist von anderen Programmen geladen und dienen dem Tracking oder zu Marketingzwecken. Ein Beispiel für diese Cookieart wird von Google Analytics geladen. Diese Cookies werden auch Third-Party-Cookies genannt, weil hier wie der Name schon sagt, Dritte im Spiel sind, die Ihre Daten sammeln und auswerten.

4. Welche Cookie-Banner-Arten gibt es?

Vor ein paar Jahren war ein schmaler Banner am unteren oder oberen Rand der Website üblich. Hier wurde lediglich darauf hingewiesen, dass Cookies geladen werden und dass man vom Einverständnis ausgeht, wenn die Website weiter genutzt wird.

Mittlerweile ist dieser Banner nicht mehr ausreichend, denn der Websitebesucher muss die Möglichkeit haben der Cookie-Nutzung zu widersprechen bzw. seine Auswahl selbst zu treffen und das schon, bevor diese geladen werden.
Hier kommt nun das Cookie-Consent Tool ins Spiel. Diese Software blockiert die Website erst einmal und gibt sie erst frei, wenn der Besucher seine Wahl bezüglich der Cookies getroffen hat. Mit diesem Tool wird also ein wesentlich aufwändiger Banner erstellt, der die Möglichkeit gibt Cookies zu aktivieren oder zu deaktivieren. Grundsätzlich sollten hier übrigens alle nicht-notwendigen Cookies auf dem Modus „deaktiviert“ stehen.

Übrigens, sind nicht nur Cookies problematisch. Es müssen auch die Datenflüsse geprüft werden.

So ist zum Beispiel die herkömmliche Nutzung von Google Schriften problematisch, weil bei Aufruf der Website eine Verbindung mit Google in den USA hergestellt wird und zumindest die IP-Adressen der Besucher weitergeleitet werden. Um Google Schriften also weiter rechtskonform nutzen zu können, muss man diese lokal laden.

Und wenn Sie sich nun nicht mehr sicher sind, was auf Ihrer Website so alles geladen wird und was nicht, dann melden Sie sich bei mir. Ich schaue mir Ihre Seite gerne diesbezüglich an.

5. Update: März 2022 –

Wenn Sie auf Ihrer Website nur technisch notwendige Cookies nutzen und auch kein Tracking stattfindet oder andere Dritttools installiert sind, benötigen Sie kein Cookie Banner. 
Im Gegenteil, wenn Sie trotzdem ein solches Cookie-Consent-Tool nutzen, ist dies laut der Datenschutzbehörde BaWü sogar verboten, da eine Einwilligung dann intransparent ist.

Ich freue mich, wenn Sie diesen Beitrag teilen.