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Ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende und ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Treue bedanken!
Ich hoffe, meine Beiträge konnten Ihnen das Leben als Website-Besitzer etwas erleichtern.
Für Vorschläge und Tipps bin ich übrigens immer sehr dankbar.

Im nächsten Jahr wird es auf jeden Fall einige Neuerungen hier auf dem Blog geben – seien Sie gespannt.

Nachfolgend möchte ich Ihnen zum Jahresende noch ein paar Quick – Tipps mitgeben.

(Disclaimer: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ich übernehme keine Haftung für die getroffenen Aussagen. Für hundertprozentige Rechtssicherheit wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt)

Quick-Tipp 1: Medienstaatsvertrag

Der neue Medienstaatsvertrag ist am 8.11.20 in Kraft getreten. Für den normalen Webseitenbetreiber hat dies keine großen Auswirkungen. Es ändert sich lediglich ggf. eine Bezeichnung in Ihrem Impressum. Es sollte nun heißen: Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs.2 MStV ist Person X. Es ist übrigens auch möglich ganz pragmatisch auf die Angabe des Paragrafen zu verzichten. Dann muss es heißen: Verantwortlich für den Inhalt ist Person X.

Quick-Tipp 2: Privacy Shield Abkommen

Wie Sie ja bereits wissen wurde vom EuGH das Privacy Shield Abkommen mit den USA für unwirksam erklärt (In meinem Beitrag https://carmen-hurst.de/eugh-erklaert-das-privacy-shield-abkommen-fuer-unwirksam/ können Sie die Hintergründe nochmals nach lesen). Nicht nur für die installierten Programme und Plugins, sondern auch für Ihrer Social Media Accounts sollten deshalb entsprechende Anpassungen in Ihrer Datenschutzerklärung vorgenommen werden. Entfernen Sie hier unbedingt den Verweis auf das Privacy Shield Abkommen. Teilweise kann man es durch die Standardvertragsklauseln zu ersetzen.

Quick-Tipp 3: Brexit

Der Brexit kommt und damit wird Großbritannien datenschutzrechtlich gesehen, zum Drittland und ist hier erst einmal den USA oder Russland gleichgestellt. Übermittlung von personenbezogenen Daten nach UK ist dann nicht mehr ohne Weiteres möglich. Bitte prüfen Sie, ob Sie in Bezug auf Ihre Website mit Dienstleistern in Großbritannien arbeiten. Das können zum Beispiel Cloud-Anbieter, Newsletter-Dienstleister usw. sein. Aktuell ist eine Zusammenarbeit, unter anderem, dadurch noch möglich, dass die Standardvertragsklauseln unterzeichnet werden. Fragen Sie deshalb bei den Unternehmen nach.

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